Altersvorsorge der Riester-Rente wird staatlich gefördert

Vermögenswirksame LeistungenDie Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat gefördert wird. Benannt ist sie nach dem Arbeitsminister a.D. Walter Riester und sie ist auf dem besten Wege in Deutschland eine etablierte Form der Altersvorsorge zu werden.

Unter bestimmten Bedingungen wird diese Private Riester-Rente Altersvorsorge durch finanzielle Zuschüsse und Extra-Steuerersparnisse vom Staat gefördert. In die Riester Rente Altersvorsorge zahlt der Vertragsnehmer während seiner Berufstätigkeit ein.

Die staatliche Riester Förderung steht jedoch nicht jedem Verbraucher zu. Einen Anspruch haben nur alle Beamten und alle Arbeitnehmer, die in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Zudem sind Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose, ebenso Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Landwirte, die in der Altersversicherung der Landwirte pflichtversichert sind, Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen, Seelotsen sowie Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind berechtigt, eine Riester-Rente abzuschließen.

Des Weiteren haben Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, einen Anspruch auf die staatlichen Förderungen und die Extra-Steuerersparnisse, sofern sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen, in diesen Fällen spricht man von so genannten reinen Zulagen-Verträgen.

 

Die Riester-Rente Altersvorsorge – Nicht jedermann ist berechtigt!

Von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen sind Selbständige, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Für sie kommt speziell die Rürup-Rente in Frage. Jedoch gibt es auch
hierbei eine Ausnahme: und zwar wenn der Ehepartner eines Selbständigen oder Freiberuflers versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt, kann auch der selbständige Partner mit einem Riester-Vertrag die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.

Es gibt allerdings noch weitere, nicht förderungsfähige Personengruppen, zu denen Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte, geringfügig Beschäftigte gehören und die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters sowie Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sind. Auch Bezieher von Sozialhilfe und Studenten sind von der Riester-Förderung ausgeschlossen.

Interessant ist die Riester Rente für Eltern, die noch lange einen Anspruch auf Kindergeld haben. Denn der Anspruch auf die Kinderzulage besteht so lange wie das Kindergeld bezahlt wird. Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist, dass sie grundsätzlich vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, d.h. Erträge und laufende Beiträge sowie der Anspruch auf Zulagen ist nicht pfändbar und gehört auch nicht mit zur Insolvenzmasse. Auch im Hinblick auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird die Riester Rente nicht als Einkommen oder Vermögen gerechnet.

 

Informieren Sie sich ausführlich über die Riester-Rente und machen Sie sich ein eigenes Bild:

Die Voraussetzungen der staatlich geförderten Riester-Rente
Die staatlichen Zulagen der Riester-Rente
Machen Sie den Vergleich: Die verschiedenen Anlagemöglichkeiten der Riester-Rente
Steuerliche Behandlung der Riester-Rente
Verbraucherschutz durch Zertifizierung: Riester-Rente Produkte sind zertifiziert