Voraussetzungen der Riester Zertifizierung – Verbraucherschutz durch die Riester Zertifizierung

Vermögenswirksame LeistungenBei der Riester-Rente wird der Verbraucherschutz ganz groß geschrieben, da die Riester-Rente als private Altersvorsorge ein zusätzlicher finanzieller Baustein der Lebensplanung eines Menschen darstellt.

Der Staat überwacht aus diesem Grund die staatlich geförderte Altersvorsorge der Riester-Rente und alle Anlageprodukte. Hierbei legt er strenge und überwachte Mindestanforderungen fest, die sog. Zertifizierungskriterien, die ein Anlageprodukt erfüllen muss. Erfüllt ein Anlageprodukt die Zertifizierungskriterien, wird es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zertifiziert.

Grundsätzlich dürfen in Deutschland Riester-Produkte nur unter dem Namen Riester verkauft werden, wenn die Zertifizierung erfolgreich durchlaufen wurde, man spricht hierbei von der so genannten Riester Zertifizierung. Daher sollte der Anleger vor dem Abschluss eines Anlageproduktes unbedingt darauf achten, dass es mit dem Vermerk „der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig“ versehen ist.

Mit diesem Verweis wird gewährleistet, dass das Anlageprodukt auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Staat will mit dieser Zertifizierung sicherstellen, dass auf dem Markt nur sichere und geprüfte Anlageprodukte erhältlich sind. Zudem werden nur solche Anlageprodukte staatlich gefördert, die über diese Zertifizierung verfügen. Somit stellt die Riester-Renten-Zertifizierung einen umfangreichen Verbraucherschutz dar.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die Qualität des jeweiligen Riester-Angebots nicht einen Bestandteil der Riester Zertifizierung darstellt. Daher trifft die Zertifizierung keine Aussagen über die Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität eines Riester-Angebots. Ebenso prüft das Bundesaufsichtsamt nicht, ob die Zusagen des Anbieters erfüllbar oder die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Die Vertragsbedingungen werden von der Zertifizierungsbehörde nur dahingehend geprüft, ob die Anforderungen des Zertifizierungsgesetztes erfüllt sind.

Damit private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne als förderfähig im Sinne einer staatlichen Förderung anerkannt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden. Die Auszahlung der Zusatzrente ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich, d.h. es kann keine Auszahlung vor Beginn der Altersrente erfolgen. Zudem müssen zu Beginn der Auszahlphase die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert sein. Des Weiteren müssen die Altersvorsorgeverträge ab dem 01.01.2006 geschlechtsneutral sein und die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren.

Zur Riester-Rente Zertifizierung müssen die Abschlusskosten und die Vertriebskosten über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verteilt werden. Der Anleger muss vom Anbieter über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten, die Strukturen der Geldanlage und das jeweilige Risikopotential unterrichtet werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Altersvorsorgevertrag und das darin enthaltene Kapital nicht gepfändet werden kann und nicht der Insolvenzmasse unterliegen.

Nur wenn diese Kriterien eingehalten und gewährleistet sind, kann ein Anlageprodukt zertifiziert werden. Der Anbieter einer Riester-Rente muss nicht jedes einzelne Riester Rente-Produkt zur Zertifizierung vorlegen. Es ist hierbei ausreichend, wenn die Vertragsbedingungen zertifiziert werden. Die Riester-Rente Zertifizierung gilt dann für all die Verträge, denen diese Bedingungen zugrunde gelegt werden.

Es können grundsätzlich nur Riester-Produkte von Anbietern wie Banken, Lebensversicherungen und Investmentgesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union zertifiziert werden. Hat ein Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU, kann der als Anbieter in Deutschland nur dann in Frage kommen, wenn er in Deutschland auch eine Niederlassung betreibt.